Bei einer Überweisung identifiziert die IBAN das Empfängerkonto. Der BIC bezeichnet den Zahlungsdienstleister, der das Konto führt.
Für viele Euro-Zahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums genügt die IBAN. Bei anderen Zahlungswegen wird zusätzlich der BIC verlangt. Welche Angaben nötig sind, hängt vom Zahlungsweg und den beteiligten Ländern ab.
So ist eine IBAN aufgebaut
IBAN steht für „International Bank Account Number“, auf Deutsch: internationale Kontonummer. Sie kennzeichnet ein bestimmtes Zahlungskonto. Die Länge der IBAN hängt vom Land ab: Sie beträgt höchstens 34 Stellen, in Deutschland 22.
Sie setzt sich aus vier Bestandteilen zusammen: DE als Länderkennung, zwei Prüfziffern, der achtstelligen Bankleitzahl und der zehnstelligen Kontonummer. Ist die Kontonummer kürzer als zehn Stellen, füllt die Bank die fehlenden Stellen vorne mit Nullen auf.
Die Prüfziffern helfen, bestimmte Eingabefehler wie Zahlendreher zu erkennen. Sie bestätigen aber nicht, dass das Geld an die gewünschte Person oder das richtige Unternehmen geht. Prüfen Sie deshalb die Empfängerdaten, bevor Sie eine Überweisung freigeben.
Was der BIC angibt
BIC steht für „Business Identifier Code“. Bei einer Zahlung zeigt der BIC, welcher Zahlungsdienstleister, zum Beispiel eine Bank, das Konto führt. Im Alltag wird der BIC auch häufig „SWIFT-Code“ genannt. Er besteht aus acht oder elf Stellen. Die zusätzlichen drei Stellen am Ende sind optional und können eine bestimmte Filiale oder Einheit kennzeichnen.
Die IBAN kennzeichnet das Konto. Der BIC kennzeichnet den Zahlungsdienstleister, der das Konto führt. Bei einer Überweisung brauchen Sie den BIC allerdings nicht immer selbst einzutragen. Zahlungsdienstleister können ihn für die Abwicklung der Zahlung weiterhin nutzen oder anhand der IBAN bestimmen.
Warum IBAN und BIC eingeführt wurden
Vor dem gemeinsamen europäischen Zahlungsverkehr nutzten Länder unterschiedliche Regeln und Datenformate für Überweisungen. Grenzüberschreitende Zahlungen ließen sich dadurch schwerer einheitlich bearbeiten. SEPA führte gemeinsame Verfahren und Standards für bargeldlose Euro-Zahlungen ein. Mit IBAN und BIC lassen sich Konten und Zahlungsdienstleister einheitlich kennzeichnen. So können Zahlungsdienstleister Zahlungen automatisch bearbeiten.
Deutschland stellte seinen Zahlungsverkehr zum 1. Februar 2014 weitgehend auf SEPA um. Seit dem 1. Februar 2016 muss die zahlende Person bei Euro-Zahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums grundsätzlich keinen BIC mehr angeben. Das betrifft die Angaben im Überweisungsauftrag; Zahlungsdienstleister können den BIC im Hintergrund weiterhin für die Abwicklung nutzen.
So nutzen Privatpersonen IBAN und BIC
Wer eine Rechnung bezahlt, trägt in der Regel die IBAN des Empfängers in den Überweisungsauftrag ein. Sie steht meist auf der Rechnung. Ihre eigene IBAN finden Sie zum Beispiel im Online-Banking und auf dem Kontoauszug. Wenn Sie Geld erhalten möchten, teilen Sie der zahlenden Person Ihre IBAN mit.
Bei vielen Euro-Überweisungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums ist kein BIC nötig. Bei Zahlungen in andere SEPA-Staaten oder -Gebiete kann die Bank ihn zusätzlich verlangen. Folgen Sie daher den Angaben im Überweisungsformular Ihrer Bank, besonders bei Zahlungen ins Ausland. Ein Formular kann den BIC automatisch ergänzen oder gezielt nach ihm fragen.
So nutzen Unternehmen die Kennungen
Unternehmen geben ihre IBAN an, damit Kundinnen, Kunden und Geschäftspartner Rechnungen bezahlen können. Umgekehrt verwenden sie die IBAN von Lieferanten oder Beschäftigten, wenn sie Überweisungen ausführen. Unternehmen können Zahlungsdaten auch gesammelt und elektronisch übermitteln, damit wiederkehrende Zahlungen automatisiert verarbeitet werden.
Für SEPA-Lastschriften benötigen Unternehmen ebenfalls die IBAN des Kontos, von dem sie einen Betrag einziehen. Für die Lastschrift brauchen sie die Zustimmung der zahlenden Person und eine Gläubiger-Identifikationsnummer. Diese Nummer kennzeichnet das Unternehmen, das die Lastschrift einzieht. Sie ersetzt weder die IBAN noch den BIC.
Der BIC kann bei grenzüberschreitenden Zahlungen oder bestimmten technischen Abläufen weiterhin relevant sein. Ob ein Unternehmen ihn in einem konkreten Zahlungsauftrag angeben muss, hängt vom beteiligten Zahlungsraum und den Vorgaben der Zahlungsdienstleister ab.
