Allgemeine Wirtschaftslehre – welche Einblicke vermittelt diese spannende Disziplin?

Die Allgemeine Wirtschaftslehre befasst sich mit grundlegenden Fragestellungen der Wirtschaftswissenschaft. Hierbei wird unter der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre und der Allgemeinen Volkswirtschaftslehre unterschieden. Beiden Disziplinen ist jedoch gemein, dass sie von der Annahme ausgehen, Güter seien grundsätzlich knapp. Hieraus resultiert das Erfordernis wirtschaftlichen Handelns. Die Allgemeine Wirtschaftslehre erläutert daher zunächst allgemeine wirtschaftliche Grundbegriffe wie das ökonomische Prinzip, das Zusammenspiel der Produktionsfaktoren, Ziele erwerbs- und gemeinwirtschaftlicher Betriebe oder die Funktionen der einzelnen Wirtschaftsbereiche in der Gesamtwirtschaft.

Allgemeine Volkswirtschaftslehre

Die Allgemeine Volkswirtschaftslehre als Teilgebiet der Allgemeinen Wirtschaftslehre behandelt die grundlegenden Wechselwirkungen zwischen Gesellschaft und Wirtschaft. Sie untersucht sowohl die Zusammenhänge bei der Erstellung und Verteilung von Produktionsfaktoren und Gütern als auch das menschliche Handeln im ökonomischen Umfeld allgemein. Teilgebiete der Allgemeinen Volkswirtschaftslehre sind die Wirtschaftstheorie, die sich mit grundsätzlichen Zusammenhängen und Abläufen befasst und dabei zwischen Mikroökonomie und Makroökonomie unterscheidet, die Finanzwissenschaft sowie die Theorie der Wirtschaftspolitik. Die Mikroökonomie betrachtet das ökonomische Verhalten einzelner Haushalte und Unternehmen vor dem Hintergrund knapper Ressourcen. Regulationsvorgänge auf dem Markt sind damit ein wichtiger Untersuchungsgegenstand der Mikroökonomie. Die Makroökonomie befasst sich hingegen mit gesamtwirtschaftlichen Zusammenhängen. Wesentliche Untersuchungsgegenstände der Makroökonomie sind somit beispielsweise Vorgänge auf dem Güter-, Geld- und Arbeitsmarkt oder die Bildung der Wechselkurse.

Allgemeine Betriebswirtschaftslehre

Die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre setzt sich nunmehr mit den betrieblichen Vorgängen und Entscheidungsprozessen auseinander. Hierbei wird nicht auf Branchenspezifika eingegangen. Vielmehr werden die funktionsübergreifenden Zusammenhänge näher beleuchtet. Themengebiete der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre sind vorwiegend Fragestellungen zum Unternehmensstandort, zur Rechtsform des Unternehmens oder entscheidungstheoretische Grundlagen. Auch die Beschaffung und Lagerung, Produktion, Absatz, Finanzierung, das Rechnungswesen, Personalwirtschaft, sowie die Planung und Organisation von Unternehmen werden im Rahmen der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre in Grundzügen behandelt. Schließlich gehören zu dieser Disziplin auch rechtliche Grundlagen im Zusammenhang mit der betrieblichen Leistungserstellung. Hier sind vor allem das Handelsrecht, das Steuerrecht und das Arbeitsrecht von Relevanz.

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