Damit die Leistung eines Unternehmens im Verhältnis der für einen definierten Kostenwert anfallenden Kosten bewertet werden kann, wird meist in regelmäßigen Abrechnungszyklen die Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung als statistisches Beiwerk den der betriebswirtschaftlichen Auswertung zugefügt.
Die aussagekräftige Kontierung von Kostenstellen
Fast alle betrieblichen Buchführungen werden mit codierten, meist vierstelligen Kontonummern für jedes Jahresabschlusskonto per EDV erstellt. Je nach Auswahl des Betriebskontenplans werden Kostenstellen- und Kostenträger in einem erweiterten Nummernkreislauf, der meist mehr als vier Stellen hat, zusätzlich eingegeben. Die Eingabemaske des EDV-Programmes ermöglicht häufig die Schnelleingabe der von der Buchhaltung gewählten Kostenstellen in Verbindung mit bestimmten Auswertungskonten. Betriebsteile oder Filialen sind die Kostenstellen, Kostenträger sind unternehmensinterne Personen, Produkte, Leistungen und Erzeugnisse. Kosten und Erträge werden dabei nicht nur auf die Sachkonten gebucht, sondern auf die Kostenstellen und Kostenträger verteilt. Ferner gibt es sogenannte Kostenplankonten. Diese ermöglichen unter Berücksichtigung der eingegebenen Werte die Zukunftsprognosen für unternehmerisch in Erwägung gezogene Entscheidungen.
Risiken und Nachteile der Kosten- und Leistungsrechnung
Zunächst ist jede unnötige PC-Eingabe zeitaufwendig. Somit sollte eine Kosten- und Leistungsrechnung nur gemacht werden, wenn die Anforderungen an die Aussagekraft deutlich definiert sind. Auswertungen, die die meisten Kosten- und Erlösfaktoren trotz vorhandener Kosten- und Leistungsrechnung nicht, oder falsch berücksichtigen, führen zu falschen Betriebseinschätzungen des Unternehmers und Außenstehenden. Die korrekt erstellte Kosten- und Leistungsrechnung vermag hingegen eine äußerst detaillierte Darstellung der Unternehmensaktivitäten. Die Voraussetzung hierfür ist das erfahrene Eingabepersonal in der Buchhaltung. An dieser Stelle hakt es häufig, genauso wie bei der erforderlichen schnellen Kommunikation mit der Betriebsleitung. Eine weitere Fehlerquelle ist die oftmals fehlerhafte Rechnungsstellung externer Unternehmen. Nur wenig Unternehmen sind so konsequent, Rechnungen, die nicht den vereinbarten Informationen enthalten, unverzüglich mit Korrekturbitte an die Geschäftspartner zurückzusenden. Gerade unerfahrene oder leicht beeinflussbare Mitarbeiter lassen sich dann häufig aus Zeitgründen zu Falschbuchungen überreden, ohne den Buchungsgrundsatz „Keine Buchung ohne Beleg“ zu beachten.