Die Abfindungshöhe nach einer Kündigung berechnen

Eine Abfindung ist eine finanzielle Absicherung nach einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag. Ein weitverbreiteter Irrtum ist die Annahme, dass eine Abfindung in jedem Fall zu zahlen ist, und auch über deren Höhe bestehen oftmals Unklarheiten. So können Sie die Abfindungshöhe berechnen:

Gesetzlicher Anspruch auf Abfindung

Bei einer betriebsbedingten Kündigung besteht seitens des Arbeitnehmers die Möglichkeit, mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren, auf eine Kündigungsschutzklage zu verzichten. Im Gegenzug erhält der Beschäftigte eine Abfindung. Diese ist vom Gesetzgeber auf mindestens ein halbes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr festgelegt.

Freiwillige Zahlung einer Abfindung durch den Arbeitgeber

Von dieser Möglichkeit machen Arbeitgeber gern Gebrauch, wenn das Arbeitsverhältnis vorzeitig aufgelöst wird (Aufhebungsvertrag). Auch bei Kündigungen, die rechtlich problematisch zu betrachten sind, zahlen viele Chefs lieber eine Abfindung als sich vor Gericht mit einer Kündigungsschutzklage auseinandersetzen zu müssen. Auch hier bietet die sogenannte Faustregel (0,5 Bruttogehälter x Anzahl der Beschäftigungsjahre) eine gute Orientierung. Je größer die Chancen des Arbeitnehmers vor Gericht, umso höher kann die individuelle Höhe der Abfindung veranschlagt werden.

Wie wird die Höhe der Abfindung im Detail berechnet?

Neben der oben erwähnten Regel können die Arbeitsgerichte auch eine Formel anwenden, die vorwiegend in Hessen Anwendung findet. Sehr positiv bei dieser Rechtsprechung: Hier wird in die Berechnung das Lebensalter des Arbeitnehmers während einer bestimmten Beschäftigungsperiode einbezogen.

  • Beschäftigungsjahre bis zu einem Lebensalter von 39 Jahren: 0,5 Bruttomonatsgehälter
  • Beschäftigungsjahre im Alter von 40 – 49 Jahren: 0,75 Bruttomonatsgehälter
  • Beschäftigungsjahre ab einem Lebensalter über 50 Jahre: 1,0 Bruttomonatsgehälter

Bild: Bigstockphoto.com / svershinsky

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