Die Dienstreisekaskoversicherung

Die Dienstreiseversicherung sichert private Kraftfahrzeuge ab, die von Arbeitnehmern mit der Billigung des Arbeitgebers zu dienstlichen Zwecken genutzt werden.

Wer schließt die Versicherung ab?

Die Police ist besonders interessant für kleine Unternehmen, die sich kein Dienstfahrzeug leisten können. Entsteht dem Arbeitnehmer bei einer dienstlichen Fahrt mit seinem privaten Fahrzeug ein Schaden, so ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Schaden zu regulieren. In diesen Fällen empfiehlt sich für den Arbeitgeber eine spezielle Versicherung. Der Arbeitgeber tritt also als Versicherungsnehmer auf, um das private Fahrzeug seines Arbeitnehmers bei dienstlich angeordneter Nutzung abzusichern.

Die Beitragsabrechnung

Es gibt verschiedene Modelle der Berechnung. Häufig wird der Beitrag anhand der gefahrenen Dienstkilometer des Vorjahres angesetzt. In anderen Fällen sind die Anzahl der Mitarbeiter maßgeblich oder es erfolgt eine Berechnung auf Tagesbasis. Letztendlich ist, je nach Versicherer, auch eine pauschale Festsetzung möglich.

Wann tritt die Versicherung in Kraft?

Wird das Fahrzeug zu betrieblichen Zwecken genutzt, besteht in dem Zeitraum eine Vollkaskoversicherung. Im Wesentlichen sind also Beschädigung und Zerstörung durch Brand oder Explosion, Vandalismus, Glasbruch und Zusammenstoß mit Haarwild abgesichert. Des Weiteren werden Unfallschäden beglichen und eine Entwendung des Fahrzeuges ersetzt.

Doppelt versichert

In vielen Fällen besteht neben der Dienstreiseversicherung noch eine private Vollkaskoversicherung des Arbeitnehmers. Das Fahrzeug ist also doppelt versichert. Im Falle eines Schadens liegt die Vorhaftung bei der Dienstreisekaskoversicherung. Selbstverständlich darf der Schaden nicht doppelt geltend gemacht werden.

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