Der Kaufvertrag ist die wichtigste Form der gesetzlich normierten Vertragstypen. Die Vertragsparteien beim Kaufvertrag sind der Verkäufer und der Käufer. Der Verkäufer wird vertraglich zur Verschaffung der Rechtsinhaberschaft an einer Sache oder einem Recht, der Käufer auf der Gegenseite zur Zahlung eines Kaufpreises verpflichtet.
Der Kaufvertrag ist also ein schuldrechtlicher Vertrag, der auf den gegenseitigen Austausch von Leistungen gerichtet ist.
Vertragsschluss
Ein Kaufvertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, das Angebot und die Annahme, zustande. Diese Willenserklärungen enthalten regelmäßig die wesentlichen Vertragsbestandteile, wie zum Beispiel die Höhe des Kaufpreises. Ein Kaufvertrag kann in der Regel formfrei geschlossen werden.
Vertragsinhalt
Im Rahmen der Vertragsfreiheit sind die Parteien zudem grundsätzlich frei in ihrer Entscheidung mit wem sie einen Vertrag schließen wollen und welchen konkreten Inhalt dieser haben soll. Mit einem Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache dazu verpflichtet, die Sache dem Käufer zu übergeben und ihm das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Käufer ist dagegen zur Zahlung des vereinbarten Kaufpreises und zur Annahme der Kaufsache verpflichtet. Mit der Übergabe der Kaufsache durch den Verkäufer an den Käufer geht die Gefahrtragung bezügliche der Sache auf diesen über.
Vertragsbasierter Güterumsatz
Ziel eines jeden Kaufvertrages ist folglich entweder der Eigentumswechsel an einer Sache oder der Inhaberwechsel an einem Recht gegen eine Leistung, zumeist in Form der Geldzahlung.