Die Umstellung auf SEPA steht bevor und nicht nur Privatpersonen müssen beim Zahlungsverkehr im Euroraum ab 1. Februar 2014 einiges beachten. Vor allem Unternehmen müssen die Änderungen schnell adaptieren.
Stichtage beachten
Als Unternehmen sollte man sicherstellen, dass bis zum Stichdatum 14. Feburar 2014 alle erforderlichen, technischen Umstellungen vorgenommen wurden. Formate für den elektronischen Zahlungsverkehr z. B. in Onlineshops müssen geändert werden und ermöglichen dann eine vollautomatisierte Verarbeitung.
Natürlich bleiben bestimmte Datenelemente bestehen, neu aber sind IBAN und BIC. Die International Bank Account Number ersetzt die alte Kontonummer, die BIC, der Business Identifier Code, ersetzt die Bankleitzahl. Die BIC allerdings ist nur für den Übergang gedacht, nach dem 16. Februar muss man sie zur Identifikation eines Kontos nicht mehr angeben, es reicht dann die Angabe der IBAN.
Verschiedene Lastschriftverfahren
Eingeführt wurde die SEPA-Lastschrift schon im November 2009, SEPA-Überweisungen schon seit Anfang 2008. Man kann zwei Lastschriftverfahren unterscheiden: das SEPA-Basislastschriftverfahren, sowie das Firmenlastschriftverfahren. Letzteres kann nur im Verkehr mit Unternehmen genutzt werden und es besteht keine Möglichkeit auf Rückgabe der Lastschrift. Die Basislastschrift funktioniert wie die heutige Einzugsermächtigungslastschrift, und kann innerhalb 8 Wochen zurückgegeben werden. Beide, Überweisungen und Lastschriften werden 2014 endgültig umgestellt.
Die Umstellung auf SEPA bedeutet für Unternehmen auch freie Kontowahl. Zahlungsverkehr im Euroraum kann über ein einziges Konto abgewickelt werden. So kann man Kunden aus dem Ausland praktischere Zahlungsmöglichkeiten anbieten. Für Unternehmen außerdem interessant: Für Eurozahlungen wurden bis jetzt Entgelte verlangt, die Grenze von bis zu 50.000 Euro entfällt nun. Das besonders im Einzelhandel beliebte elektronische Lastschriftverfahren bleibt ebenfalls nur noch bis 1. Februar 2016 bestehen.